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L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtNorm
B-VG Art141 Abs1 litaRechtssatz
Tir. GemeindewahlO 1973; Wahl des Gemeinderates der Marktgemeinde Steinach am Brenner; Verstoß gegen die zwingende Vorschrift des §41 Abs1 über die Anbringung einer Abschrift der eingebrachten Wahlvorschläge in der Wahlzelle; Aufhebung der Gemeinderatswahl ab dem Beginn des Abstimmungsverfahrens, weil die festgestellte Rechtswidrigkeit auf das Ergebnis von Einfluß sein konnte
Entscheidungstexte
Schlagworte
Wahlen, Wahlvorschlag, Wahlzelle, VfGH / WahlanfechtungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1986:WI4.1986Dokumentnummer
JFR_10138998_86WI0004_01