RS Vwgh 1993/5/26 92/03/0181

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Veröffentlicht am 26.05.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
94/01 Schiffsverkehr

Norm

AVG §13 Abs3;
SchiffahrtsG 1990 §79 Abs2 Z2;

Rechtssatz

Beim fehlenden Nachweis der Verfügungsmöglichkeit über die erforderlichen Fahrzeuge nach Verleihung der Konzession zur gewerbsmäßigen Ausübung der Schiffahrt handelt es sich um ein Formgebrechen im Sinne des § 13 Abs 3 AVG.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992030181.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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