RS Vfgh 1986/10/3 B24/86, B164/86, B165/86, B166/86, B167/86, B678/86

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Veröffentlicht am 03.10.1986
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Index

L7 Wirtschaftsrecht
L7400 Fremdenverkehr

Norm

B-VG Art7 Abs1 / Gesetz
B-VG Art119 Abs2
F-VG 1948 §6 Z4 lita
Bgld FremdenverkehrsG §3, §21, §23
Bgld FremdenverkehrsG §18 Abs3
Bgld GemeindeO §27
Verordnung der Bgld Landesregierung vom 06.10.78, mit der Gemeinden zu Fremdenverkehrsgemeinden bestimmt werden (LGBl 43/1978)

Rechtssatz

Bgld. FremdenverkehrsG; Fremdenverkehrsbeiträge als gemeinschaftliche Landesabgaben iS des §6 Z4 lita F-VG 1948 (§18 Abs3 FrVG) keine Angelegenheit des eigenen Wirkungsbereiches; keine Bedenken gegen die nach aufhebendem Erk. des VfGH (VfSlg. 9937/1984) getroffene Ersatzregelung über die Behördenzuständigkeit in §23, mit der als Behörde 2. Instanz die Bezirksverwaltungsbehörde bestimmt wurde; Jahresumsatz sachgerechtes Mittel zur Erfassung des Fremdenverkehrsnutzens - durch Pauschalbeträge gemäß §21 Abs3 wird tatsächlich der Fremdenverkehrsnutzen getroffen; keine unsachliche Einteilung der Beitragspflichtigen in Beschäftigungsgruppen - Zuordnung der Beschäftigungsart zu den einzelnen Gruppen erfolgt nach Bedeutung des Nutzens für diese Gruppe; Annahme, daß Ärzte und Rechtsanwälte aus dem Fremdenverkehr bei einer Durchschnittsbetrachtung überhaupt keinen Nutzen ziehen, ist verfehlt; unbedenkliches System der Beitragsermittlung; keine Bedenken gegen die Festsetzung eines Höchstbeitrages; einheitliche Regelung im Interesse der Verwaltungsökonomie - Sachlichkeit gleicher Beitragssätze für verschiedene Fremdenverkehrsgemeinden; Bemessungsgrundlage ist ausschließlich der im Bgld. entstandene Umsatz; Erklärung der Gemeinden Rechnitz und Oberpullendorf zu Fremdenverkehrsgemeinden nicht in Widerspruch zu §3 Abs3

Entscheidungstexte

Schlagworte

Fremdenverkehr, Abgaben Fremdenverkehr, Finanzverfassung, Finanzausgleich, Finanzverfahren Zuständigkeit, Abgaben Landes-

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1986:B24.1986

Dokumentnummer

JFR_10138997_86B00024_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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