RS Vwgh 1993/5/26 90/13/0155

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Veröffentlicht am 26.05.1993
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §197;
VwRallg;

Beachte

Besprechung in:ARD 4469/22/93, S 7; ARD 4472/48/93, S 6; ARD 4471/53/93, S 6; ARD 4470/26/93, S 6;

Rechtssatz

Es ist nicht rechtswidrig, wenn ein gerichtliches Ersuchen um Durchführung einer abgabenbehördlichen Prüfung mit sachlichen und rechtlichen Erwägungen begründet wird, da die vom Untersuchungsrichter vorgenommene Beurteilung die Abgabenbehörde in keiner Weise bindet.

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Bindung der Verwaltungsbehörden an gerichtliche Entscheidungen VwRallg9/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1990130155.X09

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

17.03.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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