Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Die Begründung für die Ablehnung des Antrages des Beamten (dieser ist Professor an einer Bundeshandelsakademie/Bundeshandelsschule) um Zulassung zu einem Führungskräftelehrgang, insbesondere zur Zeit des Schulbeginnes sei die Notwendigkeit der Abwicklung administrativer Angelegenheiten durch den Beamten selbst als Administrator gegeben und eine Vertretung, die mit zusätzlichen Personalkosten verbunden wäre, ausgeschlossen, entspricht dem Sinn des Gesetzes.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992120116.X03Im RIS seit
25.01.2001