RS Vwgh 1993/5/26 90/13/0155

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.05.1993
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §115;
BAO §184;
EStG 1972 §2 Abs1;

Beachte

Besprechung in:ARD 4469/22/93, S 7; ARD 4472/48/93, S 6; ARD 4471/53/93, S 6; ARD 4470/26/93, S 6;

Rechtssatz

Besteht der Schätzungsgrund nicht in einer zeitlich eingrenzbaren Vermögensvermehrung, sondern in der erstmaligen Aufdeckung vorhandenen Vermögens, hat die Abgabenbehörde im Hinblick auf die im Einkommensteuerrecht (§ 2 Abs 1 EStG 1972) geltende Periodenbesteuerung auch nachprüfbare Feststellungen darüber zu treffen, in welchem Kalenderjahr die zugeschätzten Einkünfte erzielt worden sein mußten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1990130155.X25

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

17.03.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten