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63/02 GehaltsgesetzNorm
GehG 1956 §57 Abs1;Rechtssatz
Die Berücksichtigung der Anzahl der Klassen und Sonderunterrichtsräume bei der Bemessung der Zulage für deren pädagogischen Leiter schließt, selbst wenn ihm eine Stellvertretung des Schulleiters zukommt, keineswegs die Berücksichtigung derselben Einheiten bei der Bemessung der Schulleiterzulage nach § 57 Abs 1 GehG iVm § 4 Z 8 SchulleiterzulagenV aus.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992120219.X04Im RIS seit
02.07.2001