Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §19;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 89/08/0064 E 4. Juli 1989 RS 2Stammrechtssatz
Bei der Strafbemessung ist das Wohlverhalten des Bf nach Verwirklichung des Straftatbestandes im Allgemeinen nicht zu berücksichtigen.
Schlagworte
Erschwerende und mildernde Umstände AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992030008.X01Im RIS seit
12.06.2001