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L24009 Gemeindebedienstete WienNorm
PensionsO Wr 1966 §9 idF 1986/034;Rechtssatz
Die gesellschaftliche Geltung, die für die soziale Zumutbarkeit der weiteren Erwerbstätigkeit maßgebend ist, leitet sich nicht von einer bloß kurzen Verwendung als Facharbeiter im erlernten Beruf ab.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992120260.X05Im RIS seit
12.06.2001