RS Vwgh 1993/5/26 92/03/0181

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.05.1993
beobachten
merken

Index

L87102 Schiffahrt Kärnten
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

Norm

B-VG Art7 Abs1;
SchiffahrtsV Kärntner Seen 1992 §2 Abs3;

Rechtssatz

Der VwGH teilt die Meinung nicht, daß eine "Limitierung" auf die in der Liste "Erwerb Motorboote auf dem Wörther See" angeführten Motorboote eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes bedeute.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992030181.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten