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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §24 Abs1 litd;Beachte
Besprechung in:ARD 4469/22/93, S 7; ARD 4472/48/93, S 6; ARD 4471/53/93, S 6; ARD 4470/26/93, S 6;Rechtssatz
Spareinlagen und Forderungsrechte aus Wertpapierdepotverträgen sind demjenigen zuzurechnen, der über die Konten eigentümergleich verfügen kann. Es handelt sich dabei um eine auf der Beweisebene zu beurteilende Sachverhaltsfrage. Die steuerlichen Konsequenzen der Zurechnung erstrecken sich wegen der Erhöhung des steuerpflichtigen Vermögens sowohl auf die Vermögensteuer als aus dem Grunde des § 27 Abs 1 Z 4 EStG 1972 regelmäßig auch auf die Erhebung der Einkommensteuer.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1990130155.X14Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
17.03.2015