Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §68 Abs1;Rechtssatz
Es liegt kein Verstoß gegen den Grundsatz "ne bis in idem" vor, wenn die Abgabenbehörde, um die Voraussetzungen für eine allfällige Anwendung des Steueramnestiegesetzes zu prüfen, auch Zeiträume in ihre Betrachtung miteinbezieht, die außerhalb der jeweiligen Veranlagungsperiode liegen.
Schlagworte
Zurückweisung wegen entschiedener SacheEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1990130235.X01Im RIS seit
11.07.2001