RS Vwgh 1993/5/26 90/13/0235

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Veröffentlicht am 26.05.1993
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §68 Abs1;
BAO §198 Abs2;
StAmG §1;
VwRallg;

Rechtssatz

Es liegt kein Verstoß gegen den Grundsatz "ne bis in idem" vor, wenn die Abgabenbehörde, um die Voraussetzungen für eine allfällige Anwendung des Steueramnestiegesetzes zu prüfen, auch Zeiträume in ihre Betrachtung miteinbezieht, die außerhalb der jeweiligen Veranlagungsperiode liegen.

Schlagworte

Zurückweisung wegen entschiedener Sache

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1990130235.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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