RS Vwgh 1993/5/26 92/12/0151

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Veröffentlicht am 26.05.1993
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §20b Abs6 Z2;

Rechtssatz

Die festgestellte Krankheit des Sohnes des Beamten kann an sich als Grund für die Wohnsitznahme außerhalb der 20-km Zone in Frage kommen. Dies setzt allerdings voraus, daß die festgestellte Krankheit des Sohnes des Beamten eine Wohnsitznahme in Graz oder innerhalb der 20-km Zone zwingend ausschließt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992120151.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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