RS Vwgh 1993/5/26 90/13/0155

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.05.1993
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §27 Abs1 Z1;
KStG 1966 §8 Abs1;

Beachte

Besprechung in:ARD 4469/22/93, S 7; ARD 4472/48/93, S 6; ARD 4471/53/93, S 6; ARD 4470/26/93, S 6;

Rechtssatz

Die Leistung einer Kapitalgesellschaft an einen Dritten zur Erfüllung einer Verpflichtung des Gesellschafters diesem Dritten gegenüber (hier Anteilsübertragung zwischen zwei Gesellschaftern, wobei der ausscheidende Gesellschafter mit Wirtschaftsgütern der Gesellschaft abgefunden wird), stellt in dem darin gelegenen Vermögensvorteil für den von seiner Schuld befreiten Gesellschafter von seiten des Zuwendungselementes eine verdeckte Gewinnausschüttung dar (Hinweis Döllerer, Verdeckte Gewinnausschüttungen und verdeckte Einlagen bei Kapitalgesellschaften, Heidelberg 1975, Seite 31).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1990130155.X28

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

17.03.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten