RS Vwgh 1993/5/26 90/13/0155

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Veröffentlicht am 26.05.1993
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Index

25/01 Strafprozess
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §80;
FinStrG §82 Abs2;
StPO 1975 §84 Abs1;

Beachte

Besprechung in:ARD 4469/22/93, S 7; ARD 4472/48/93, S 6; ARD 4471/53/93, S 6; ARD 4470/26/93, S 6;

Rechtssatz

Im Hinblick auf die Bestimmung des § 84 Abs 1 StPO ist es nicht rechtswidrig, wenn Organe der Abgabenverwaltung des Bundes - ungeachtet der im § 80 FinStrG vorgesehenen Verständigungspflicht der Finanzstrafbehörde erster Instanz - ein Finanzvergehen unmittelbar dem Staatsanwalt anzeigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1990130155.X06

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

17.03.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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