RS Vwgh 1993/5/26 92/12/0145

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Veröffentlicht am 26.05.1993
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
64/03 Landeslehrer

Norm

BDG 1979 §13 Abs1;
BDG 1979 §14 Abs5;
LDG 1984 §12 Abs6;

Rechtssatz

Die Wirksamkeit der Versetzung in den Ruhestand an einem vor der Rechtskraft des Bescheides liegenden Tag wird durch § 12 Abs 6 LDG 1984 schon deshalb eindeutig ausgeschlossen, weil darin neben der Rechtskraft des Bescheides als einziger weiterer möglicher Termin ein im Bescheid selbst festgesetzter späterer Tag ausdrücklich genannt wird (Hinweis: E 22.5.1989, 89/12/0027 und E 18.9.1992, 91/12/0167).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992120145.X03

Im RIS seit

04.09.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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