RS Vwgh 1993/5/26 92/03/0208

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Veröffentlicht am 26.05.1993
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
92 Luftverkehr

Norm

AVG §56;
AVG §68 Abs1;
AVG §8;
LuftfahrtG 1958 §78;
LuftfahrtG 1958 §79;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Ein Feststellungsbescheid über die Parteistellung in einem bestimmten Verwaltungsverfahren ist zulässig, um durch seinen Spruch zu klären, ob einer bestimmten Person IN DEM BETREFFENDEN VERFAHREN Parteistellung zukommt und sie daher dem Verfahren beizuziehen ist (Hinweis E 16.11.1973, VwSlg 8498 A/197ä). Eine Bindungwirkung des angefochtenen Bescheides für allfällige andere beabsichtigte Verwaltungsverfahren besteht daher nicht.

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideRechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992030208.X01

Im RIS seit

25.01.2001

Zuletzt aktualisiert am

23.10.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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