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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §24 Abs1 litd;Beachte
Besprechung in:ARD 4469/22/93, S 7; ARD 4472/48/93, S 6; ARD 4471/53/93, S 6; ARD 4470/26/93, S 6;Rechtssatz
Für die Zurechnung von Konten ist entscheidend, wer die Herrschaft über die Forderungsrechte aus Einlageverträgen und Wertpapierdepotverträgen gleich einem zivilrechtlichen Gläubiger ausübt. Eine derartige Verfügung auf eigene Rechnung wird durch ein Handeln erwiesen, mit welchem die Möglichkeit des - sei es auch durch einen beauftragten Dritten - Handelnden zutage tritt, die das Herrschaftsrecht manifestierenden Entscheidungen zu treffen und mit den auf dem Konto erliegenden Werten nach Gutdünken zu verfahren; die Einkommenslage und Vermögenslage einer Person hat für die Entscheidung dieser Frage hingegen keinen Beweiswert.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1990130155.X17Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
17.03.2015