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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art130 Abs2;Rechtssatz
Daß der Landeslehrerin bereits ein einjähriger Karenzurlaub nach ihrem Krankenstand gewährt worden war, steht der neuerlichen Gewährung eines Karenzurlaubes nach dem Gesetz nicht entgegen. Einer Berücksichtigung dieser Tatsache kann nur allenfalls im Ermessensbereich Bedeutung zukommen.
Schlagworte
ErmessenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992120170.X04Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
28.04.2009