RS Vwgh 1993/5/27 93/01/0154

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.05.1993
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ABGB §273a;
AVG §9;
VwGG §34 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/01/0155 bis 0160 B 27.5.1992

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/01/0229 B 11. Jänner 1989 RS 1

Stammrechtssatz

Beschwerden eines unter Sachwalterschaft stehenden und somit einem nach früherer Rechtslage beschränkt Entmündigten Gleichstehenden sind, wenn sie vom Sachwalter nicht genehmigt wurden, ohne weiteres Verfahren zurückzuweisen (Hinweis auf B 14.5.1970, 0176/70, VwSlg 7793 A/1970).

Schlagworte

SachwalterMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des Einschreiters

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993010154.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

19.01.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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