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60/03 Kollektives ArbeitsrechtNorm
ArbVG §96 Abs1 Z3;Rechtssatz
Wird durch die optische und inhaltliche Ausgestaltung eines zu tragenden Ausweises das Persönlichkeitsrecht von Dienstnehmern nicht beeinträchtigt, so hat die zur Verfolgung des legitimen Kontrollanliegens des Dienstgebers verfügte Ausweispflicht im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung keine übersteigerte Intensität.Eine Berührung der Menschenwürde durch die Kontrollmaßnahme ist daher zu verneinen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992010927.X07Im RIS seit
11.07.2001