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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §16 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/01/20 92/01/0950 4Stammrechtssatz
Führt ein Asylwerber in der Berufung gegen den erstinstanzlichen Bescheid keine Argumente ins Treffen, die geeignet wären, eine offenkundige Mangelhaftigkeit des erstinstanzlichen Ermittlungsverfahrens im Sinne des § 20 Abs 2 AsylG 1991 darzutun, ist die belangte Behörde nicht gehalten, mit einer Wiederholung oder Ergänzung des erstinstanzlichen Ermittlungsverfahrens vorzugehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992010982.X01Im RIS seit
20.11.2000