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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ArbVG §144;Rechtssatz
Bescheide der Schlichtungsstelle sind auch meritorisch auf ihre Richtigkeit überprüfbar (Hinweis E 27.6.1978, 769, 770/78, VwSlg 9606 A/1978).
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Besondere Rechtsgebiete Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Gerichtliche oder schiedsgerichtliche EntscheidungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992010927.X01Im RIS seit
11.07.2001