Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §63 Abs3;Rechtssatz
Es genügt den gesetzlichen Mindesterfordernissen iSd § 63 Abs 3 AVG, wenn der Beschuldigte in seiner Berufung gegen die Bestrafung wegen eines dieser zugrundeliegenden Alkoholdeliktes nach § 5 Abs 1 StVO einwendet, daß er nicht alkoholisiert gewesen sei. Daß der Beschuldigte nicht bereits konkrete Beweisanträge zur Widerlegung des ärztlichen Gutachtens, in dem seine Alkoholbeeinträchtigung festgestellt wird, stellt oder zumindest ausführt, wieso er dieses Gutachten für unrichtig hält, berührt nicht die Zulässigkeit der Berufung.
Schlagworte
VerfahrensrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993020058.X01Im RIS seit
12.06.2001