RS Vwgh 1993/5/28 93/02/0092

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Veröffentlicht am 28.05.1993
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs1;

Rechtssatz

Der Tatbestand des § 5 Abs 1 StVO kann auch schon bei einem Blutalkoholgehalt von unter 0,8 Promille bzw einem Atemalkoholgehalt von unter 0,4 mg/l erfüllt sein (Hinweis E 25.9.1991, 91/02/0043; E 17.6.1992, 92/03/0073).

Schlagworte

Alkoholbeeinträchtigung von 0,8 %o und darüberAlkoholbeeinträchtigung unter 0,8 %oAlkoholbeeinträchtigung Fahrtüchtigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993020092.X05

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

02.07.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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