RS Vwgh 1993/5/28 93/17/0049

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Veröffentlicht am 28.05.1993
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Index

L34009 Abgabenordnung Wien
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
BAO §183;
LAO Wr 1962 §144;

Rechtssatz

Die belangte Behörde darf, um sich nicht dem Vorwurf einer vorgreifenden Beweiswürdigung auszusetzen, die ergänzende Vernehmung eines Zeugen zu einem WEITEREN Beweisthema nicht mit der sinngemäßen Begründung ablehnen, sein Erinnerungsvermögen hinsichtlich des ERSTEN Beweisthemas sei ungenügend.

Schlagworte

Beweiswürdigung antizipative vorweggenommeneBeweismittel Zeugenbeweis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993170049.X04

Im RIS seit

24.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

08.07.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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