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L34009 Abgabenordnung WienNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Die belangte Behörde darf, um sich nicht dem Vorwurf einer vorgreifenden Beweiswürdigung auszusetzen, die ergänzende Vernehmung eines Zeugen zu einem WEITEREN Beweisthema nicht mit der sinngemäßen Begründung ablehnen, sein Erinnerungsvermögen hinsichtlich des ERSTEN Beweisthemas sei ungenügend.
Schlagworte
Beweiswürdigung antizipative vorweggenommeneBeweismittel ZeugenbeweisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993170049.X04Im RIS seit
24.07.2001Zuletzt aktualisiert am
08.07.2010