RS Vwgh 1993/6/1 AW 93/01/0253

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Veröffentlicht am 01.06.1993
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1991 §7;
VwGG §30 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1993/01/05 AW 92/01/0293 1

Stammrechtssatz

Nichtstattgebung - Asylgewährung - Entscheidende Voraussetzungen für die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung im Fall einer Beschwerde gegen einen die Gewährung von Asyl versagenden Bescheid ist es, daß durch den Bescheid eine bis zu seiner Erlassung bestandene (vorläufige) Aufenthaltsberechtigung des Asylwerbers wegfällt. Somit ist es Aufgabe des Beschwerdeführers, insbesondere Angaben darüber zu machen, ob ihm auf Grund des Vorliegens der in § 6 und § 7 Asylgesetz 1991 normierten Voraussetzungen (Einreise direkt aus dem Verfolgerstaat, fristgerechte Antragstellung) die vorläufige Aufenthaltsberechtigung zukam.

Schlagworte

Darlegung der Gründe für die Gewährung der aufschiebenden Wirkung Begründungspflicht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:AW1993010253.A01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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