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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauO NÖ 1976;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Baubewilligungsverfahren - Mit dem in Beschwerde gezogenen Bescheid behob die Niederösterreichische Landesregierung einen im Instanzenzug ergangenen Baubewilligungsbescheid des Gemeinderates der beschwerdeführenden Gemeinde. Im Beschwerdefall ging es um die Erteilung einer nachträglichen Baubewilligung, also um einen Verwaltungsakt, der der Zuerkennung einer aufschiebenden Wirkung an sich zugänglich ist. Die Auffassung der mitbeteiligten Parteien, daß ein aufhebender aufsichtsbehördlicher Bescheid überhaupt nicht "vollzugsfähig" sei, ist nicht zu teilen, kommt es doch auf den Gegenstand des Bescheides im gemeindlichen Verfahren an. Im vorliegenden Fall hat allerdings die Bf keine Gründe genannt, die einen unverhältnismäßigen Nachteil iSd § 30 Abs 2 VwGG darzutun vermögen.
Schlagworte
VollzugDarlegung der Gründe für die Gewährung der aufschiebenden Wirkung BegründungspflichtVerwaltungsgerichtsbarkeit (hinsichtlich der Säumnisbeschwerde siehe Verletzung der Entscheidungspflicht durch Gemeindebehörden und Vorstellungsbehörden) DiversesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:AW1993050012.A01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
06.08.2009