RS Vwgh 1993/6/3 92/16/0010

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Veröffentlicht am 03.06.1993
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

AbgRallg;
B-VG Art139;
B-VG Art140;
UStG 1972;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 92/16/0036

Rechtssatz

Der Umsatzsteuer haften zwar Merkmale einer Verkehrsteuer an (Hinweis E 5.10.1976, 648/76). Dem Steuerrecht ist jedoch ein Grundsatz, wonach ein Vorgang jeweils nur mit einer Verkehrsteuer belastet werden kann, fremd. Auch ein und derselbe Rechtsvorgang kann daher grundsätzlich mehreren Abgabenbelastungen unterliegen (Hinweis E 11.7.1956, 474/54, VwSlg 1465 F/1956), zumal eine Doppelbesteuerung an sich auch nicht verfassungswidrig ist (Hinweis E VfGH 4.12.1968, B 24/68, VfSlg 5847/1968).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992160010.X04

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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