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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AsylG 1968 §3;Rechtssatz
Ist der vom Fremden gestellte Asylantrag bereits vor Erlassung des Sichtvermerksversagungsbescheides rechtskräftig abgewiesen worden, so gehen alle davon abgeleiteten Einwendungen gegen die Versagung des Sichtvermerkes ins Leere.
Schlagworte
Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993180175.X02Im RIS seit
29.01.2002