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32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren StempelmarkenNorm
GebG 1957 §33;Beachte
Besprechung in AnwBl 1994/1, S 57-59;Rechtssatz
Weder den allgemeinen Bestimmungen des IIIten Abschnittes noch den Tarifvorschriften des § 33 GebG 1957 kann ein Grundsatz dergestalt entnommen werden, daß über die formelle Anknüpfung an die Beurkundung hinaus das jeweilige Rechtsgeschäft an sich eine weitere Nahebeziehung zum Inland aufzuweisen habe.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992160174.X03Im RIS seit
17.01.2002