RS Vwgh 1993/6/3 92/16/0174

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Veröffentlicht am 03.06.1993
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Norm

GebG 1957 §33;
GebG 1957 Abschn3;

Beachte

Besprechung in AnwBl 1994/1, S 57-59;

Rechtssatz

Weder den allgemeinen Bestimmungen des IIIten Abschnittes noch den Tarifvorschriften des § 33 GebG 1957 kann ein Grundsatz dergestalt entnommen werden, daß über die formelle Anknüpfung an die Beurkundung hinaus das jeweilige Rechtsgeschäft an sich eine weitere Nahebeziehung zum Inland aufzuweisen habe.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992160174.X03

Im RIS seit

17.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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