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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §12 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 93/08/0029Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/05/22 87/08/0294 3Stammrechtssatz
Die Arbeitswilligkeit hängt nur von der subjektiven Bereitschaft des Leistungswerbers zur Annahme einer durch das Arbeitsamt vermittelten zumutbaren Beschäftigung ab, nicht aber davon, ob der Betreffende angesichts seiner während der Arbeitslosigkeit (zulässigerweise) ausgeübten selbständigen Erwerbstätigkeit eine weitere Arbeit annehmen könnte oder ob er gezwungen wäre, im Falle der Arbeitsvermittlung diese Tätigkeit einzustellen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993080024.X02Im RIS seit
18.10.2001