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44 ZivildienstNorm
VfGG §87 Abs2Rechtssatz
ZDG; VerfGG 1953; nach aufhebendem Erk. des VfGH (VfSlg. 9356/1982) im Instanzenzug ergangener Ersatzbescheid; Bindungswirkung des §87 Abs2 VerfGG 1953 auch bei formell neuer, aber materiell unveränderter Rechtslage; von der im Vorerkenntnis ausgedrückten Rechtsansicht abweichende, mit §2 Abs1 ZDG nicht im Einklang stehende Rechtsansicht - Verletzung des bereits im Vorerkenntnis als verletzt festgestellten, in §2 Abs1 ZDG verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes auf Befreiung von der Wehrpflicht zwecks Zivildienstleistung
Schlagworte
Zivildienst, Bindung (der Verwaltungsbehörden an VfGH), VfGH / Prüfungsmaßstab, VfGH / Aufhebung WirkungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1986:B298.1983Dokumentnummer
JFR_10138991_83B00298_01