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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1992/06/16 91/08/0158 3Stammrechtssatz
Die allgemeine Vermutung von der Gesetzeskenntnis (§ 2 ABGB) ist bei Beurteilung der Sorgfaltspflichtverletzung nach § 25 Abs 1 AlVG nicht ohne weiteres heranzuziehen, weil der Gesetzgeber dieser Bestimmung nicht schon die Rechtswidrigkeit der Leistungsgewährung allein für die Rückforderung genügen lassen wollte, wie sich aus dem Wortlaut ergibt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993080017.X03Im RIS seit
18.10.2001Zuletzt aktualisiert am
21.10.2010