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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §1 Abs1;Rechtssatz
Daß ein Dienstnehmer nicht zugleich in einem arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen und arbeitsunfähig iSd § 8 AlVG sein könne, ist in dieser allgemeinen Form unzutreffend, ist doch der Eintritt einer solchen Arbeitsunfähigkeit in rechtlicher Hinsicht weder gleichbedeutend mit der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses nach § 11 ASVG noch in jedem Fall für die Beteiligten des Beschäftigungsverhältnisses in einer solchen Weise erkennbar, daß deshalb unverzüglich das Beschäftigungsverhältnis beendet wird; die dauernde Arbeitsunfähigkeit iSd § 8 AlVG kann sich ja zunächst in einer vorübergehenden im Sinne einer Krankheit zeigen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992080212.X02Im RIS seit
18.10.2001Zuletzt aktualisiert am
04.08.2011