RS Vwgh 1993/6/14 91/10/0107

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Veröffentlicht am 14.06.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §69 Abs1 Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/09/23 90/10/0173 1

Stammrechtssatz

Bei der Beurteilung des Verschuldens iSd § 69 Abs 1 lit b AVG ist das Maß dafür ein solcher Grad des Fleißes und der Aufmerksamkeit, welcher bei gewöhnlichen Fähigkeiten aufgewendet werden kann (Hinweis E 24.4.1986, 86/02/0048).

Schlagworte

Verschulden

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991100107.X01

Im RIS seit

05.12.2001

Zuletzt aktualisiert am

08.03.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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