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30 Finanzverfassung, FinanzausgleichNorm
B-VG Art137 / Klage zw GebietskRechtssatz
Art137 B-VG; Klage einer Stadtgemeinde gegen den Bund wegen Gewährung von Bedarfszuweisungen; Zuständigkeit des VfGH; Zulässigkeit der ein Feststellungsbegehren enthaltenden Klage auch unter dem Aspekt des §38 VerfGG 1953; keine gesetzliche Grundlage, auch nicht in §2 BedarfszuweisungsG, für einen Rechtsanspruch einer Gemeinde auf Gewährung einer Bedarfszuweisung - Abweisung der Klage
Schlagworte
VfGH / Klagen, VfGH / Zuständigkeit, Krankenanstalten, Finanzausgleich, FinanzzuweisungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1986:A9.1983Dokumentnummer
JFR_10138990_83A00009_01