RS Vfgh 1986/10/10 A9/83

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.10.1986
beobachten
merken

Index

30 Finanzverfassung, Finanzausgleich
30/02 Finanzausgleich

Norm

B-VG Art137 / Klage zw Gebietsk
BedarfszuweisungsG §2
F-VG 1948 §12
KAG §58
VfGG §38

Rechtssatz

Art137 B-VG; Klage einer Stadtgemeinde gegen den Bund wegen Gewährung von Bedarfszuweisungen; Zuständigkeit des VfGH; Zulässigkeit der ein Feststellungsbegehren enthaltenden Klage auch unter dem Aspekt des §38 VerfGG 1953; keine gesetzliche Grundlage, auch nicht in §2 BedarfszuweisungsG, für einen Rechtsanspruch einer Gemeinde auf Gewährung einer Bedarfszuweisung - Abweisung der Klage

Entscheidungstexte

  • A 9/83
    Entscheidungstext VfGH Erkenntnis 10.10.1986 A 9/83

Schlagworte

VfGH / Klagen, VfGH / Zuständigkeit, Krankenanstalten, Finanzausgleich, Finanzzuweisungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1986:A9.1983

Dokumentnummer

JFR_10138990_83A00009_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten