RS Vwgh 1993/6/14 92/10/0448

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Veröffentlicht am 14.06.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
82/04 Apotheken Arzneimittel

Norm

ApG 1907 §3 Abs1 Z6;
AVG §56;

Rechtssatz

Das Gesetz sieht die Feststellung der Verläßlichkeit iSd § 3 Abs 1 Z 6 ApG nicht ausdrücklich vor. Es handelt sich bei der "Verläßlichkeit in Beziehung auf den Betrieb einer Apotheke" auch nicht um ein einer gesonderten bescheidmäßigen Feststellung zugängliches Recht oder Rechtsverhältnis, sondern um eine Frage, die von der nach dem Gegenstand des jeweiligen Verfahrens in der Hauptfrage örtlich und sachlich zuständigen Behörde zu lösen ist.

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992100448.X04

Im RIS seit

25.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

14.07.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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