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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ApG 1907 §3 Abs1 Z6;Rechtssatz
Das Gesetz sieht die Feststellung der Verläßlichkeit iSd § 3 Abs 1 Z 6 ApG nicht ausdrücklich vor. Es handelt sich bei der "Verläßlichkeit in Beziehung auf den Betrieb einer Apotheke" auch nicht um ein einer gesonderten bescheidmäßigen Feststellung zugängliches Recht oder Rechtsverhältnis, sondern um eine Frage, die von der nach dem Gegenstand des jeweiligen Verfahrens in der Hauptfrage örtlich und sachlich zuständigen Behörde zu lösen ist.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992100448.X04Im RIS seit
25.04.2001Zuletzt aktualisiert am
14.07.2015