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21/03 GesmbH-RechtNorm
BAO §115 Abs1;Rechtssatz
Hat der Abgabepflichtige im Verwaltungsverfahren immer wieder betont, er habe sich als Geschäftsführer nicht um die Belange der GmbH gekümmert, so ist die Abgabenbehörde nicht verhalten, Ermittlungen darüber durchzuführen, ob sich der Abgabepflichtige nicht doch um die Belange der GmbH gekümmert hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993140011.X04Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
29.05.2009