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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
BAO §20;Rechtssatz
Die Beurteilung einer Tätigkeit als Liebhaberei stellt keine Ermessensentscheidung dar, weshalb die Abgabenbehörde nicht verhalten ist, eine Begründung dafür zu geben, warum sie das Ermessen zum Nachteil einer Partei ausgeübt hat.
Schlagworte
ErmessenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993140032.X02Im RIS seit
20.11.2000