RS Vwgh 1993/6/15 90/14/0213

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Veröffentlicht am 15.06.1993
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §23;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/13/0120 E 4. Februar 1987 RS 2

Stammrechtssatz

Ein Scheingeschäft gem § 23 BAO liegt vor, wenn Geschäfte vorgetäuscht werden, die in Wirklichkeit nicht bestehen, auch ernstlich gar nicht gewollt sind oder ein anderes Geschäft verdecken.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1990140213.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

31.05.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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