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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §41 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 92/14/0184Rechtssatz
Hat die Abgabenbehörde die Möglichkeit, es handle sich bei einem ihr lediglich in Kopie vorgelegten Kaufvertrag um eine Fotomontage, nicht ausgeschlossen und legt der Abgabepflichtige das Original dieses Kaufvertrages erst im verwaltungsgerichtlichen Verfahren vor, so stellt die Vorlage dieses Originaldokumentes eine im Verfahren vor dem Verwaltungsgerichthof unbeachtliche Neuerung iSd § 41 VwGG dar.
Schlagworte
Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein (siehe auch Angenommener Sachverhalt)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992140183.X01Im RIS seit
03.04.2001