RS Vwgh 1993/6/15 92/14/0183

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Veröffentlicht am 15.06.1993
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §41 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 92/14/0184

Rechtssatz

Hat die Abgabenbehörde die Möglichkeit, es handle sich bei einem ihr lediglich in Kopie vorgelegten Kaufvertrag um eine Fotomontage, nicht ausgeschlossen und legt der Abgabepflichtige das Original dieses Kaufvertrages erst im verwaltungsgerichtlichen Verfahren vor, so stellt die Vorlage dieses Originaldokumentes eine im Verfahren vor dem Verwaltungsgerichthof unbeachtliche Neuerung iSd § 41 VwGG dar.

Schlagworte

Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein (siehe auch Angenommener Sachverhalt)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992140183.X01

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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