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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §245 Abs3;Rechtssatz
Der Hinweis eines Organwalters auf die Möglichkeit der Verlängerung der Berufungsfrist kann dann unterbleiben, wenn der Abgabepflichtige nicht einmal behauptet hat, er könne die Berufung nicht fristgerecht - wenn auch am letzten Tag - einbringen, geschweige denn, berücksichtigungswürdige Gründe für eine allfällige Verlängerung der Frist vorgebracht hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993140011.X06Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
29.05.2009