RS Vwgh 1993/6/15 93/14/0011

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Veröffentlicht am 15.06.1993
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §245 Abs3;

Rechtssatz

Der Hinweis eines Organwalters auf die Möglichkeit der Verlängerung der Berufungsfrist kann dann unterbleiben, wenn der Abgabepflichtige nicht einmal behauptet hat, er könne die Berufung nicht fristgerecht - wenn auch am letzten Tag - einbringen, geschweige denn, berücksichtigungswürdige Gründe für eine allfällige Verlängerung der Frist vorgebracht hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993140011.X06

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

29.05.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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