RS Vwgh 1993/6/17 93/09/0102

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Veröffentlicht am 17.06.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §13a;

Rechtssatz

Die Behörde ist nicht dazu verpflichtet, den Beschuldigten dahingehend anzuleiten, welche Behauptungen und Beweisanträge er zu stellen habe, um einer Bestrafung zu entgehen (hier: nach § 28 Abs 1 Z 1 lit a AuslBG).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993090102.X02

Im RIS seit

20.02.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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