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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §61;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/09/0184Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/09/23 91/12/0189 1Stammrechtssatz
Der Hinweis auf die Möglichkeit einer Beschwerde bei den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts ist nicht eine Rechtsmittelbelehrung im Sinne des § 61 AVG, sodaß das Fehlen eines solchen Hinweises oder ein der Gesetzeslage nicht entsprechender Hinweis für die Partei keine Rechtsfolgen nach sich zieht (Hinweis E 25.9.1990, 90/07/0012).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993090183.X04Im RIS seit
03.04.2001Zuletzt aktualisiert am
29.01.2010