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27 RechtspflegeNorm
DSt 1872 §2Rechtssatz
Disziplinarstatut 1872; Erk. der OBDK, mit dem der Bf. wegen Einbringung einer Privatanklage gegen Funktionäre der Rechtsanwaltskammer des Disziplinarvergehens der Verletzung von Ehre und Ansehen des Standes schuldig erkannt wurde; keine Willkür
Schlagworte
Rechtsanwälte, Disziplinarrecht RechtsanwälteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1986:B137.1985Dokumentnummer
JFR_10138987_85B00137_01