RS Vfgh 1986/10/13 B137/85

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Veröffentlicht am 13.10.1986
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Index

27 Rechtspflege
27/01 Rechtsanwälte

Norm

DSt 1872 §2

Rechtssatz

Disziplinarstatut 1872; Erk. der OBDK, mit dem der Bf. wegen Einbringung einer Privatanklage gegen Funktionäre der Rechtsanwaltskammer des Disziplinarvergehens der Verletzung von Ehre und Ansehen des Standes schuldig erkannt wurde; keine Willkür

Entscheidungstexte

Schlagworte

Rechtsanwälte, Disziplinarrecht Rechtsanwälte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1986:B137.1985

Dokumentnummer

JFR_10138987_85B00137_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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