RS Vwgh 1993/6/17 92/09/0075

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Veröffentlicht am 17.06.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §2 Abs2;
AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;
AuslBG §3 Abs1;
VStG §9 Abs2;

Rechtssatz

Der Umstand, daß in wirtschaftlicher Hinsicht die Tätigkeit der Ausländer der GmbH zugute gekommen ist, kann für sich allein nicht deren Arbeitgebereigenschaft und damit die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Beschuldigten (dieser ist handelsrechtlicher Geschäftsführer der GmbH) begründen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992090075.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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