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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AuslBG §2 Abs2;Rechtssatz
Der Umstand, daß in wirtschaftlicher Hinsicht die Tätigkeit der Ausländer der GmbH zugute gekommen ist, kann für sich allein nicht deren Arbeitgebereigenschaft und damit die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Beschuldigten (dieser ist handelsrechtlicher Geschäftsführer der GmbH) begründen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992090075.X03Im RIS seit
20.11.2000