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24/01 StrafgesetzbuchNorm
FrG 1993 §10 Abs1 Z4;Rechtssatz
Ein wenige Monate nach seiner Einreise des Einbruchsdiebstahles überführter Fremder, der zu einer bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt wurde, stellt eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar, die jedenfalls die Versagung eines Sichtvermerkes rechtfertigt (Hinweis E 14.4.1993, 93/18/0156, E 3.5.1993, 93/18/0176).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993180217.X01Im RIS seit
11.07.2001