RS Vwgh 1993/6/17 92/01/1012

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Veröffentlicht am 17.06.1993
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

B-VG Art130 Abs2;
StbG 1985 §10;
StbG 1985 §11;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/04/17 91/01/0022 2

Stammrechtssatz

Die Feststellung, ob die Einbürgerungsbedingungen erfüllt sind oder nicht, liegt nicht im freien Ermessen der Behörde; erst die nach deren Bejahung zu treffende Entscheidung über die Einbürgerung liegt im Ermessen der Behörde (Hinweis E 4.4.1990, 89/01/0319).

Schlagworte

Ermessen besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992011012.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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