RS Vwgh 1993/6/17 93/09/0031

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Veröffentlicht am 17.06.1993
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §4 Abs1;
AuslBG §7 Abs1;

Rechtssatz

Die Annahme der Behörde, eine Verlängerung einer Beschäftigungsbewilligung käme unter keinen Umständen rechtlich in Betracht, wenn der antragstellende Arbeitgeber (zunächst) nur ein befristetes Dienstverhältnis mit der beantragten Ausländerin einzugehen beabsichtigt hat, ist rechtlich unzutreffend.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993090031.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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