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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §4 Abs1;Rechtssatz
Die Annahme der Behörde, eine Verlängerung einer Beschäftigungsbewilligung käme unter keinen Umständen rechtlich in Betracht, wenn der antragstellende Arbeitgeber (zunächst) nur ein befristetes Dienstverhältnis mit der beantragten Ausländerin einzugehen beabsichtigt hat, ist rechtlich unzutreffend.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993090031.X03Im RIS seit
20.11.2000